Tennis Ordnung

Abteilungssatzung der Tennisabteilung des TSV Peterskirchen e.V. – Stand 01.01.1989

§ 1 Name und Sitz
Die Tennisabteilung ist eine Unterabteilung des Sportvereins TSV Peterskirchen mit Sitz in Peterskirchen und unterliegt deshalb dessen Satzung und Geschäftsordnung. Sie führt eine eigene Abteilungskasse und ist für die ordnungsgemäße Abrechnung verantwortlich. Alle der Abteilung zufließenden und erwirtschafteten Mittel dienen ausschließlich dem Zweck, die Abteilung aus diesen Mitteln zu finanzieren.

 

§ 2 Zweck
Zweck der Abteilung ist insbesondere die Pflege des Tennissports, sowie der Kameradschaft und Geselligkeit ihrer Mitglieder. Hierzu kommt die Abhaltung von Verbandsspielen, Turnieren und die Instanderhaltung der Tennisplätze und der Umkleidekabinen. Die Abteilung ist bzw. wird Mitglied des Bayerischen Tennisverbands im BLSV und erkennt deren Satzung an.

 

§ 3 Mitgliedschaft

      1. Mitglied der Tennisabteilung kann jeder werden, der bereits Mitglied des TSV Peterskirchen ist oder mit dem Aufnahmeantrag seine Bereitschaft zum Beitritt in den Sportverein erklärt. Der Antrag ist an den Abteilungsleiter – Tennis – zu richten. Nicht volljährige Mitglieder haben die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Antragsformular zu erbringen.
      2. Über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung.
      3. Der Aufnahmeantrag muss die Erklärung enthalten, dass diese Abteilungsordnung als verbindlich anerkannt wird.
      4. Die Höhe der Beiträge sind in einer Gebührenordnung geregelt. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung von Gebühren bei Mitgliedschaftsbeendigung besteht nur, wenn Beiträge für mehrere Kalenderjahre vorausbezahlt wurden.
      5. Die Mitglieder der Tennisabteilung gliedern sich wie folgt:
        • Erwachsene (ab 18 Jahre)
        • Jugendliche (16 bis 18 Jahre)
        • Kinder (bis 16 Jahre)
        • Jugendliche (16 bis 18 Jahre)
      6. Die Mitgliedschaft endet durch:
        • Austrittserklärung
        • Ausschluss
        • Tod

      zu a) Der schriftlich der Abteilung zu erklärende Austritt ist mit 1-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
      zu b) Ein Mitglied kann aus der Tennisabteilung ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Abteilungsordnung schuldig macht oder seiner Beitragspflicht während eines Jahres trotz mehrmaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet die Abteilungsleitung.

§ 4 Organe der Tennisabteilung

a) Abteilungsleitung, bestehend aus:

  • 1. Abteilungsleiter
  • 2. Abteilungsleiter
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • Sportwart
  • Platzwart

b) Mitgliederversammlung der Tennisabteilung

§ 5 Organe der Tennisabteilung
Die Abteilungsleitung vertritt die Abteilung und ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die Abteilungsleitung wird für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Wahl der neuen Abteilungsleitung im Amt. Die Aufgaben der Abteilungsleitung liegen in der Führung der Geschäfte der Abteilung. Entscheidungsbedürftige Angelegenheiten der Tennisabteilung werden durch die Abteilung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters. Die Abteilung kann je nach Bedarf Mitglieder für besondere Aufgaben betrauen. Abteilungssitzungen werden vom Abt.-Leiter einberufen.

§ 6 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung ab dem 16. Lebensjahr. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Gebührenordnung auf der Grundlage eines Vorschlages der Abteilungsleitung, die Entlastung der Abteilungssatzung sowie über alle Punkte, die Gegenstand der jeweiligen Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für die Dauer von 1 Jahr einen 2-köpfigen Prüfungsausschuss, der die Kassenprüfung übernimmt und den Kassier entlastet, bzw. der Mitgliederversammlung berichtet.


 

Spielordnung der Tennisabteilung des TSV Peterskirchen e.V. – Stand Juli 1990

1. Spielberechtigung:
Spielberechtigt ist grundsätzlich jedes Mitglied, das den jeweiligen Jahresbeitrag entrichtet hat.
Bei Nichtbezahlung des Beitrages, bei vereinsschädigendem Verhalten und Missbrauch der Spielberechtigung entfällt die Spielberechtigung!

2. Mitgliedergruppen:
A – Mitglieder: voller Beitragssatz, Erwachsene über 18 Jahre, Ehepartner von Vollmitgliedern.
B – Mitglieder: ermäßigter Beitragssatz, Jugendliche von 16 bis 18 Jahren, Schüler, Azubis, Wehrpflichtige, Behinderte sowie Rentner.
C – Mitglieder: Jugendliche bis 16 Jahre, Jugendliche bis 12 Jahre sind nur in Begleitung eines A- oder B-Mitgliedes spielberechtigt.
D – Nichtmitglieder: sind nur spielberechtigt mit einem Mitglied. Die Platzgebühr beträgt für die volle Stunde 3,50 €.

3. Platzbelegung:
Platzbelegung und Spielbeginn für jeweils 60 Minuten. Für das Belegen der Plätze ist der Eintrag in die Stecktafel notwendig. Mitglieder können bis zu einer Woche im Voraus belegen. Nichtmitglieder jeweils am Spieltag. Für die Bezahlung der Platzgebühr eines Nichtmitgliedes ist das mitspielende Mitglied verantwortlich. Die Platzbelegung ist in dem Belegungsbuch einzutragen. Lt. Beschluss vom 11. Juli 1990 wird die Platzgebühr vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
Für das Spiel mit einem Nichtmitglied kann werktags nur bis 17:00 Uhr und am Wochenende nur bis 14:00 Uhr belegt werden.

4. Spieldauer:
60 Minuten, Wechsel zu jeder Zeit auf allen Plätzen. An Werktagen nach 17:00 Uhr und bei großem Andrang sollte nur Doppel, bzw. Mixed gespielt werden. Innerhalb einer Stunde ist der Platz abzuziehen und – wenn nötig – zu bewässern. Jeder nachfolgende Spieler ist berechtigt, den vorherigen Spieler auf seine Pflichten aufmerksam zu machen; – falls notwendig!

5. Einschränkung der Spielberechtigung:
C-Mitglieder und nicht berufstätige B-Mitglieder: Sind an Werktagen – Montag bis Freitag – nach 17:00 Uhr, sowie an Feiertagen und Wochendenden ganztägig nicht spielberechtigt.

Ausnahme: Spiel mit einem A-Mitglied, einem berufstätigen B-Mitglied oder bei freiem Platz.
Darüberhinaus bitten wir unsere Mitglieder, dass diejenigen, die von ihrer Arbeitszeit her in der Lage sind, vor 16:00 Uhr zu spielen, mit Rücksicht auf die anderen, diese Möglichkeit weitgehend ausnutzen.

Dadurch kann einem Ansturm auf die Plätze nach 16:00 Uhr vorgebeugt werden!

6. Aufnahmestop:
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand gemeinsam.

7. Bei Schwierigkeiten in der Auslegung der Spielordnung und bei Meinungsverschiedenheiten bei der Platzbelegung entscheiden der Platzwart und alle Vorstandsmitglieder. Den Anweisungen der Abteilungsvorstandschaft und des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Die gesamte Reglementierung dient ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in unserer Abteilung, unter Rücksichtnahme auf die Erhaltung größtmöglicher Freiheiten. Um Ordnung und Freiheiten gleichermaßen zu erreichen, bedarf es aber neben der Regelung vor allem der Kameradschaftlichkeit und der Toleranz eines jeden Mitgliedes.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern viel Spaß beim Tennissport!


 

Gebührenordnung der Tennisabteilung des TSV Peterskirchen e.V. – Stand 2014

1. Aufnahmegebühr
Es wird keine Aufnahmegebühr beim Eintritt in die Tennissparte erhoben.

2. Jahresbeiträge

TSV Grundgebühr Tennis Spartenbeitrag
Familie € 50,- € 60,-
Erwachsene € 25,- € 35,-
Jugendliche 16-18 J. € 19,- € 18,-
Kinder bis 16 J. € 13,- € 18,-

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Schüler über 18 Jahre, Azubi’s über 18 Jahre, Wehrpflichtige, Behinderte, sowie Rentner werden wie Jugendliche eingestuft.

Die Jahresbeiträge werden per Einzugsverfahren abgebucht.