Ab Montag, 11. Mai 2020 dürfen wir unsere Sportplätze wieder beleben! Trotz allem ist noch immer große Vorsicht geboten, da die Ansteckungsgefahr nach wie vor hoch ist. Daher gilt es sich an einige Regeln zu halten.
„Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich […]“.
Alle geltenden Regeln findet ihr in diesem Dokument: Umgangsregeln auf der Sportanlage des TSV Peterskirchen
Und in dem pdf vom bfv: bfv_hinweise_training_v10.05.2020-1